Satzung der Jusos im Osnabrücker Land
Gültig ab 6. März 2004
geändert am 09. Januar 2010
§ 1 Mitglieder
Alle Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands im Unterbezirk Osnabrück-Land, die nicht älter als 35 Jahre sind, gehören, den Jungsozialisten im Unterbezirk Osnabrück-Land an. Ferner gehören diejenigen den Jusos an, die eine Erklärung zur Mitarbeit bei den Jusos unterzeichnet haben. (Beschluss des Parteitages vom 17.11.1997)
§ 2 Organe
Beschlussorgane der Jusos im Landkreis Osnabrück sind:
- die Juso-Kreiskonferenz
- der Vorstand
- der geschäftsführende Vorstand
§ 3 Juso-Kreiskonferenz
Die Juso-Kreiskonferenz ist das oberste Organ des Juso-Kreisverbandes. Sie setzt sich unter den in § 1 festgelegten Mitgliedern zusammen. Die Juso-Kreiskonferenz findet mindestens alle zwei Jahre statt. Der Vorstand lädt dazu mit Frist von mindestens einer Woche ein. Auf der Kreiskonferenz steht neben den Wahlen des Vorstandes und entsprechender Delegierter der Bericht über die Vorstandsarbeit und die Entlastung des Vorstandes auf der Tagesordnung. Einzelheiten zum Ablauf der Konferenz werden durch eine Geschäftsordnung geregelt.
§ 4 Außerordentliche Juso-Kreiskonferenz
Eine außerordentliche Juso-Kreiskonferenz kann
- mit Beschluss des Kreisvorstandes
- von drei örtlichen Arbeitsgemeinschaften im Landkreis
- oder von 25 Mitgliedern nach § 1
beantrag werden.
§ 5 Juso-Vorstand
Der Juso-Vorstand besteht aus:
- einer/m Vorsitzenden
- vier stellvertretenden Vorsitzenden
- einer/m Schriftführer/in
- einer/m stellvertretenden Schriftführer/in
- mindestens fünf Beisitzern
§ 6 Geschäftsführender Juso-Vorstand
Zur Bearbeitung bzw. Vorbereitung organisatorischer und anstehender aktueller Fragen konstituiert sich ein geschäftsführender Vorstand. Er besteht aus dem/der Schriftführer/in, den vier stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Kreisvorsitzenden.
§ 7 Gliederungsebenen
Im Unterbezirk Osnabrück-Land können in einem Ortsverein oder über mehrere Ortsvereine hinaus örtlich Juso Arbeitsgemeinschaften gegründet werden. Der Kreisvorstand der SPD legt die Grenzen auf Vorschlag des Juso-Vorstandes fest.
§ 8 Streitigkeiten
Bei Streitigkeiten und Fragen von Statuten und Satzungsauslegungen entscheidet die Schiedskommission im Kreisverband Osnabrück-Land.
§ 9 Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit Ihrer Beschlussfassung in Kraft und kann nur mit 2/3 Mehrheit geändert werden. In allen nicht festgelegten Bereichen gilt die Satzung der SPD in der aktuellen Fassung.
Hier kannst du die Satzung der Jusos im Osnabrücker-Land als PDF-Datei herunterladen:
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